Elternvertretung

Die Elternvertretung stellt eine wichtige Säule im Schulleben dar, so auch an der Realschule Erndtebrück. Gemeinsam mit den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler möchten wir unsere Schule leben, gestalten und weiterentwickeln.

Eine erste Möglichkeit bietet hier die mindestens einmal im Schulhalbjahr stattfindende Klassenpflegschaft, zu der ein/e Elternvertreter/in mit Stellvertreter einlädt und der/die dieser vorsitzen muss. Außerdem hat sie/er die Aufgabe, Ansprechpartner/in bei auftretenden Schwierigkeiten in der Klasse zu sein und die Eltern der Klasse in der Schulpflegschaft der Schule zu vertreten.

Außerdem können im Rahmen der Klassenpflegschaft neben den Informationen für das kommende Schuljahr von Seiten der Schule die unterschiedlichsten Punkte angesprochen werden:


Die Schulpflegschaft tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. Hier bekommen die Elternvertreter Informationen der Schule, können Wünsche und Anregungen äußern und beraten (z. B. Schulfest, themenorientierte Elternabende, ...).

Im Rahmen ihrer Aufgaben obliegt es der Schulpflegschaft insbesondere, die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern und Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten. Außerdem setzt sie sich für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit ein, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n, seine/ihre Stellvertretung und die Elternvertreter für die Schulkonferenz mit je einer Stellvertretung.


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